WARUM SIE EINEN SACHVERSTÄNDIGEN EINSCHALTEN SOLLTEN
Ein Verkehrsunfall ist immer eine Ausnahmesituation. Ob nun als Verursacher oder Geschädigter, der Schock sitzt tief und heutzutage ist der Ärger, insbesondere bei der Auseindersetzung mit der regulierenden Versicherung im Haftpflichtschadenfall, alles andere als angenehm und unkompliziert. Sie als Geschädigter haben Anspruch auf vollständige Erstattung des Ihnen zugefügten Schadens. Im Gesetzesdeutsch nach §249 BGB heißt es hierzu: Der Geschädigte muss so gestellt werden, als wäre der Schaden nicht eingetreten.
Im Klartext: Der Schaden ist durch den Verursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung vollumfänglich zu ersetzen.
WIR HELFEN IHNEN BEI DER DOKUMENTATION IHRER ANSPRÜCHE
Als zertifizierter Spezialist nach ISO 17024 (certcouncil.eu) für rechtssichere Schaden- und Wertgutachten unterstützen wir Sie im Falle eines Falles kompetent und seriös bei der Beweissicherung, der Ermittlung der Schadenhöhe oder der Wertermittlung Ihres Fahrzeugs. Gehen Sie auf Nummer sicher bei der Auswahl des passenden Sachverständigen und überlassen Sie die Bewertung ausschliesslich zertifizieren Fachleuten!
Wir erstellen für Sie versicherungsunabhängige und neutrale Kfz-Schadengutachten nach Verkehrsunfällen oder Schäden im Rahmen der Kaskoversicherung an Ihrem Fahrzeug.
MUSS ICH DEN SCHADEN REPARIEREN LASSEN?
Auch diese Frage taucht immer wieder auf und ist ganz leicht zu beantworten: NEIN! Als Geschädigter sind Sie im Zusammenhang mit der Geltendmachung Ihrer Ansprüche so genannter Restitutionsführer. Sie bestimmen in welcher Form Ihnen der entstandene Schaden zu erstatten ist! Sie können einerseits die fiktive Abrechnung netto nach Gutachten verlangen oder andererseits den Schaden durch Abtrittserklärung durch die Werkstatt Ihrer Wahl beheben lassen.
Ausnahmen bestehen in Fällen von geleasten Fahrzeugen. Hier entscheidet grundsätzlich der Eigentümer, also der Leasinggeber, wo und wie das Fahrzeug repariert werden soll
HABE ICH NEBEN DEM REINEN SCHADEN WEITERE ANSPRÜCHE?
Nicht nur der gemäß der sachverständigen Begutachtung dokumentierte Schaden ist zu erstatten. Es entstehen weitere Ansprüche wie Wertminderung, Nutzungsausfallentschädigung, Kosten für ein Ersatzfahrzeug (Leihwagen), Abschlepp- oder Bergungskosten, Standgebühren, Verdienstausfall, Schmerzensgeld, Gutachterkosten, Rechtsanwaltskosten und eventuell weitere Ansprüche und Kosten.
WELCHE KOSTEN KOMMEN AUF MICH ALS GESCHÄDIGTER ZU?
In den meisten Fällen ist bei einem Verkehrsunfall die Schuldfrage schnell geklärt, insbesondere wenn die Polizei hinzugerufen worden ist und eine Unfallanzeige gefertigt hat. Sie erkennen die Zuordnung Verursacher und Geschädigter ganz einfach daran, dass der Unfallverursacher an Pos.1 und der Geschädigte an Pos.2 in diesem Bericht auftaucht. Das ist zwar immer noch kein 100%ige Garantie dafür, dass es in Einzelfällen nicht doch noch zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen kann, aber in der Regel ein gängiger Beweis der Schuldfrage. In solchen Fällen rechnet der Sachverständige und alle anderen am Beweissicherungs- Forderungs- und Reparaturprozess Beteiligte die Kosten direkt mit der Versicherung des Unfallgegners ab. Trotzdem sind Sie als Auftraggeber im Rahmen des geschlossenen Werkvertrages nach BGB §631 der Auftraggeber und somit im Falle einer ausbleibenden Regulierung seitens des Versicherers zahlungspflichtig!