KFZ-Sachverständiger für den Kreis Aachen
Nach ISO 17024 (certcouncil.eu) zertifizierter Sachverständiger
Nach ISO 17024 (certcouncil.eu) zertifizierter Sachverständiger
Ihre Rechte und unsere Leistungen im Falle eines unverschuldeten Unfalls (Haftpflichtschaden).
Bei so genannten Bagatellschäden bis zu einer Schadenhöhe von 750 EURO empfiehlt sich immer ein Kostenvoranschlag oder – besser noch – ein Kurzgutachten
Insbesondere seltene Exponate, Liebhaber- und Sammlerfahrzeuge unterliegen starken Wertveränderungen am Markt. Sichern Sie sich und ihre Werte für den Fall der Fälle mit einem qualifizierten Gutachten des Experten ab!
Sie haben viel Mühe, Liebe, Zeit und Geld in Ihr Traumfahrzeug investeiert und sind zurecht stolz auf Ihr Unikat? Mit einem Wertgutachten runden Sie die Sache sinnvoll ab!
Hochwertige Elektro Fahrräder sind aufgrund der empfindlichen Komponenten im Falle eines Unfalles unbedingt Gegenstand einer sachkundigen Begutachtung.
Jahre Berufserfahrung
zufriedene Kunden
Ein Verkehrsunfall ist immer eine Ausnahmesituation. Ob nun als Verursacher oder Geschädigter, der Schock sitzt tief und heutzutage ist der Ärger, insbesondere bei der Auseindersetzung mit der regulierenden Versicherung im Haftpflichtschadenfall, alles andere als angenehm und unkompliziert. Sie als Geschädigter haben Anspruch auf vollständige Erstattung des Ihnen zugefügten Schadens. Im Gesetzesdeutsch nach §249 BGB heißt es hierzu: Der Geschädigte muss so gestellt werden, als wäre der Schaden nicht eingetreten.
Im Klartext: Der Schaden ist durch den Verursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung vollumfänglich zu ersetzen.
Als zertifizierter Spezialist nach ISO 17024 (certcouncil.eu) für rechtssichere Schaden- und Wertgutachten unterstützen wir Sie im Falle eines Falles kompetent und seriös bei der Beweissicherung, der Ermittlung der Schadenhöhe oder der Wertermittlung Ihres Fahrzeugs. Gehen Sie auf Nummer sicher bei der Auswahl des passenden Sachverständigen und überlassen Sie die Bewertung ausschliesslich zertifizieren Fachleuten!
Wir erstellen für Sie versicherungsunabhängige und neutrale Kfz-Schadengutachten nach Verkehrsunfällen oder Schäden im Rahmen der Kaskoversicherung an Ihrem Fahrzeug.
Auch diese Frage taucht immer wieder auf und ist ganz leicht zu beantworten: NEIN! Als Geschädigter sind Sie im Zusammenhang mit der Geltendmachung Ihrer Ansprüche so genannter Restitutionsführer. Sie bestimmen in welcher Form Ihnen der entstandene Schaden zu erstatten ist! Sie können einerseits die fiktive Abrechnung netto nach Gutachten verlangen oder andererseits den Schaden durch Abtrittserklärung durch die Werkstatt Ihrer Wahl beheben lassen.
Ausnahmen bestehen in Fällen von geleasten Fahrzeugen. Hier entscheidet grundsätzlich der Eigentümer, also der Leasinggeber, wo und wie das Fahrzeug repariert werden soll
Nicht nur der gemäß der sachverständigen Begutachtung dokumentierte Schaden ist zu erstatten. Es entstehen weitere Ansprüche wie Wertminderung, Nutzungsausfallentschädigung, Kosten für ein Ersatzfahrzeug (Leihwagen), Abschlepp- oder Bergungskosten, Standgebühren, Verdienstausfall, Schmerzensgeld, Gutachterkosten, Rechtsanwaltskosten und eventuell weitere Ansprüche und Kosten.
In den meisten Fällen ist bei einem Verkehrsunfall die Schuldfrage schnell geklärt, insbesondere wenn die Polizei hinzugerufen worden ist und eine Unfallanzeige gefertigt hat. Sie erkennen die Zuordnung Verursacher und Geschädigter ganz einfach daran, dass der Unfallverursacher an Pos.1 und der Geschädigte an Pos.2 in diesem Bericht auftaucht. Das ist zwar immer noch kein 100%ige Garantie dafür, dass es in Einzelfällen nicht doch noch zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen kann, aber in der Regel ein gängiger Beweis der Schuldfrage. In solchen Fällen rechnet der Sachverständige und alle anderen am Beweissicherungs- Forderungs- und Reparaturprozess Beteiligte die Kosten direkt mit der Versicherung des Unfallgegners ab. Trotzdem sind Sie als Auftraggeber im Rahmen des geschlossenen Werkvertrages nach BGB §631 der Auftraggeber und somit im Falle einer ausbleibenden Regulierung seitens des Versicherers zahlungspflichtig!
Einfache Kalkulation, vergleichbar mit dem Reparaturangebot eines herkömmlichen Kfz-Betriebes:
(bietet kaum Absicherung im Streitfall)
✓ Angabe der Stundenverrechnungssätze
✓ Angabe der Ersatzteilpreise
✗ Dokumentation des Fahrzeugzustandes anhand von Bildern
✗ Detaillierte Beschreibung des Schadenbereiches
✗ Beschreibung des sonstigen optischen Zustands des Kraftfahrzeugs
✗ Beschreibung des technischen Zustandes des KFZ
✗ Auflistung von Serien- und Sonderausstattung und ggf. Spezialumbauten
✗ Angabe der Alt- und Vorschäden (reparierte und nicht reparierte Vorschäden)
✗ Angaben zur Fahrtüchtigkeit und Verkehrssicherheit des Fahrzeuges
✗ Hinweise bezüglich einer möglichen Reparaturkostenausweitung<
✗ Ermittlung Wertminderung
✗ Ermittlung Nutzungsausfall
✗ Restwertermittlung
Dokumentation der wichtigsten Faktoren im Schadenfall
(gute Absicherung durch detaillierte Angaben, Bilder und Beschreibungen)
✓ Angabe der Stundenverrechnungssätze
✓ Angabe der Ersatzteilpreise
✓ Dokumentation des Fahrzeugzustandes anhand von Bildern
✓ Detaillierte Beschreibung des Schadenbereiches
✓ Beschreibung des sonstigen optischen Zustands des Kraftfahrzeugs
✓ Beschreibung des technischen Zustandes des KFZ
✓ Auflistung von Serien- und Sonderausstattung und ggf. Spezialumbauten
✓ Angabe der Alt- und Vorschäden (reparierte und nicht reparierte Vorschäden)
✓ Angaben zur Fahrtüchtigkeit und Verkehrssicherheit des Fahrzeuges
✓ Hinweise bezüglich einer möglichen Reparaturkostenausweitung
✗ Ermittlung Wertminderung
✗ Ermittlung Nutzungsausfall
✗ Restwertermittlung
Vollständige Dokumentation und Bewertung des Fahrzeugs
(beste Absicherung durch umfassende Sicherung aller relevanten Beweise)
✓ Angabe der Stundenverrechnungssätze
✓ Angabe der Ersatzteilpreise
✓ Dokumentation des Fahrzeugzustandes anhand von Bildern
✓ Detaillierte Beschreibung des Schadenbereiches
✓ Beschreibung des sonstigen optischen Zustands des Kraftfahrzeugs
✓ Beschreibung des technischen Zustandes des KFZ
✓ Auflistung von Serien- und Sonderausstattung und ggf. Spezialumbauten
✓ Angabe der Alt- und Vorschäden (reparierte und nicht reparierte Vorschäden)
✓ Angaben zur Fahrtüchtigkeit und Verkehrssicherheit des Fahrzeuges
✓ Hinweise bezüglich einer möglichen Reparaturkostenausweitung
✓ Ermittlung Wertminderung
✓ Ermittlung Nutzungsausfall
✓ Restwertermittlung