Kostenvoranschlag – Kurzgutachten

Kleinere Schäden bis 750 EURO per Kostenvoranschlag oder – noch sicherer – per Kurzgutachten abrechnen


Gutachter Aachen Kostenvoranschlag

Warum nicht immer ein Gutachten nötig ist

Für den Laien ist die Schadenhöhe, gerade an einem modernen Fahrzeug mit seinen vielen elektronischen Helfern und Assistenzsystem, kaum abschätzbar.

Keine Sorge: Da Versicherungen sich weigern die Kosten eines Gutachtens für Schäden unterhalb der so genannten Bagatellgrenze in Höhe von 750 EURO zu übernehmen, steht dem Geschädigten trotzdem eine rechtssichere Bewertung des Bagatellschadens in Form eines Kostenvoranschlages zur Verfügung und zu.

Der Sachverständige wird Ihnen in den meisten Fällen schon anhand von Bildern und einer Beschreibung zur Entstehung des Schades und aufgrund seiner Erfahrung schon sagen können, ob nun ein Gutachten oder ein Kostenvoranschlag das Mittel der Wahl sein sollte.

Im Rahmen der gesetzlichen Schadenminderungspflicht des SV hat ein Kostenvoranschlag im Vergleich zum Gutachten für die Versicherer einige Vorteile:

  • Es entstehen geringere Kosten für den Versicherer durch den Kostenvoranschlag
  • Die Werkstatt gibt ein verbindliches Versprechen ab, die Reparatur zum veranschlagten Preis durchzuführen
  • Kostenvoranschläge werden von Werkstätten in der Regel kostenfrei erstellt, sofern die Reparatur in der Werkstatt durchgeführt wird
  • Kostenvoranschläge des Sachverständigen rechnet dieser mit der Versicherung direkt ab
  • Durch das verbindliche Versprechen werden bei der Reparatur erkannte, aber vorab nicht kalkulierte, Folgeschäden des Unfalls, kostenseitig auf die Kfz-Werkstatt oder den Geschädigten abgewälzt, da die Versicherung sich auf den niedrigeren Wert des Kostenvoranschlags berufen wird

Das Risiko einer Kostenausweitung sollte bei seriösen Werkstätten und Sachverständigen von Beginn an ausgeschlossen werden können, denn sind diese Kosten nicht im Kostenvoranschlag erfasst und somit müsste der Fahrzeughalter hierfür später selbst aufkommen.

Ein Kostenvoranschlag sollte somit nur als sicheres Mittel des Schadennachweises genutzt werden, wenn der Schaden vollständig und klar einschätzbar ist und natürliche keine wertmindernden Schäden durch den Unfall eingetreten sind. Ist mit einer Wertminderung zu rechnen, ist das Gutachten immer die bessere Wahl, da diese Minderung in die Gutachtensumme mit eingerechnet wird.

Grundsätzlich gilt: Bei tiefergehenden Schäden, also Schäden die auf den ersten und zweiten Blick nicht offensichtlich sind, ist ein Gutachten für den Kunden immer die bessere Wahl, da hier immer die Möglichkeit besteht, diese Schäden nachträglich durch den Sachverständigen zu dokumentieren und abzurechnen.


Wann sollte ein Kurzgutachten erstellt werden?


Ein Kurzgutachten wird im Kreis Aachen in der Regel durch einen zertifizierten KFZ-Sachverständigen angefertigt. Ihr Fahrzeug wird durch den Fachmann besichtigt und gründlich unter die Lupe genommen. Die Beweise werden im Rahmen der Besichtigung, wie auch bei einem normalen KFZ-Gutachten, in vollem Umfang gesichert und schriftlich festgehalten. Auf Basis der Erkenntnisse wird eine Berechnung der Reparaturkosten vorgenommen.


Der große Vorteil eines KFZ-Kurzgutachtens ist die detaillierte Beweissicherung Ihres Schadens!

Dem Kurzgutachten werden Lichtbilder zugeführt und der Umfang des Schadens ist entsprechend dokumentiert. Bei einem gewöhnlichen Kostenvoranschlag fehlen diese Angaben in der Regel. Sollten während der Instandsetzung oder Zerlegung des Fahrzeugs tiefergehende Schäden zum Vorschein kommen oder gar ein Gerichtsverfahren anhängig sein, so kann durch den Sachverständigen im Nachgang ohne großen Aufwand immer noch ein vollständiges und umfassendes Schadengutachten erstellt werden!


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