Wann sollte ich einen KFZ Sachverständigen beauftragen?

Ab einer Schadenhöhe über 750 EURO empfiehlt sich immer die Erstellung eines Gutachtens durch einen zertifizierten KFZ Sachverständigen


Wann braucht man einen Unfallgutachter

GEHEN SIE KEIN RISIKO EIN

Warum benötige ich ein Unfallgutachten eines unabhängigen Sachverständigen?

Nach einem nicht selbst verschuldeten Verkehrsunfall brauchen Sie unbedingt ein Schadensgutachten, um alle Positionen mit der gegnerischen Versicherung rechtssicher abrechnen zu können.

Grundlegend gilt festzuhalten:

  • Als Geschädigter haben Sie die freie Wahl des Sachverständigen!
  • Je größer der Schaden, desto unverzichtbarer ist ein Kfz Gutachten eines zertifizierten Sachverständigen im Kreis Aachen / Eschweiler.
  • Lassen Sie sich nicht von der gegnerischen Versicherung dazu verleiten deren Experten den Vorzug vor einem unabhängigen und neutralen Sachverständigen zu geben. Die Sachverständigen der Versicherungen haben nur ein Ziel: Die Kosten für den Versicherer so gering wie mögich ausfallen zu lassen.
    Deswegen: Lassen Sie sich nichts erzählen und bestehen Sie auf Ihrem Recht!


    Anmerkung: In der Regel wird die regulierende Versicherung durch den Unfallverursacher über das Schadenereignis informiert und kann alleine anhand des Kennzeichens des Geschädigten den Halter ausfindig machen und kontaktieren. Zeit ist Geld und deswegen wundern Sie sich nicht, wenn bereits kurz nach dem Unfall ein „freundlicher“ Mitarbeitender versuchen wir Ihnen zu helfen.
  • Bei einem Totalschaden sind die Werte aus dem Sachverständigengutachten für die Forderung gegenüber der Versicherung maßgeblich. In diesem Szenario erfolgt die Auszahlung als Differenz von Wiederbeschaffungswert und Restwert.
  • Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden ist die Kommunikation zwischen Fahrzeughalter und Unfall-Sachverständigen elementar, so dass hier oftmals konstruktive Lösungen im Sinne des Kunden erarbeitet werden können.
  • Der Sachverständige beziffert nicht nur den reinen Fahrzeugschaden, sondern weist in seinem Gutachten auf erstattungspflichtige Zusatzkosten hin, die der Anwalt oder der Kunde selbst oftmals gar nicht kennt.
  • Als zertifizierter KFZ Sachverständiger nach ISO 17024 (certcouncil.eu) erstellt Ihnen der Unfallgutachter Markus Vreydal ein fach- und formgerechtes Gutachten innerhalb von 3 Werktagen und übermittelt dieses direkt an die zuständigen Sachbearbeiter oder den Rechtsanwalt.


Unfall Gutachten Eschweiler Kreis Aachen

Im eigenen finanziellen Interesse sollten Sie diese Fehler nach einem Verkehrsunfall vermeiden:

  • Vertrauen Sie niemals der gegnerischen Versicherung bei irgendwelchen Angeboten oder Zusagen, schon gar nicht dem angebotenem Kfz-Gutachter!
  • Auch wenn es gerne anders dargstellt wird: Bei der Auswahl des Sachverständigen oder Kfz-Gutachters sind Sie keinesfalls an Mitarbeiter von Prüforganisationen wie TÜV oder DEKRA gebunden, sondern Sie entscheiden, wer Ihr Eigentum begutachtet!

  • Auch wenn Ihr Fahrzeug bereits in der Obhut eines Händlers oder Abschleppunternehmens sein sollte, haben Sie das Recht und die Möglichkeit einen Gutachter Ihrer Wahl dorthin zu bestellen.
  • Handeln Sie nicht in Eigenregie und werden Sie nicht ungeduldig! Da sich die gegnerische Versicherung laut ständiger Rechtsprechung mit der Schadenregulierung bis zu 8 Wochen Zeit lassen darf, ist eine gewissenhafte Vorgehensweise, insbesondere bei der Begutachtung des beschädigten Fahrzeuges elementar. Selbst wenn Sie bereits auf eigene Faust in der Vergangenheit mit einer Versicherung positive Erfahrungen gemacht haben und die Sache zu Ihrer Zufriedenheit abgelaufen ist, zeigen uns die täglichen Impressionen mit Anwälten, Kunden und Kollegen, dass die Sitten in der Versicherungsindustrie rauher werden und damit für den Kunden vermehrt Nachteile entstehen.
  • Es gibt Fälle in denen die Unfall-aufnehmenden Beamten eine Schadenshöhe beziffern (wollen). Auch gibt es in Autohäusern „Experten“ die rechts den Kaffee in der Hand mit fachmännischem Blick die Kosten überschlagen können. Da können Sie auch gleich zum Wahrsager auf den Rummelplatz gehen…
    Deshalb:
    Lassen Sie prüfen, ob wirklich ’nur‘ ein vermeintlicher Bagatellschaden unter 750 EURO vorliegt. Je nach Art und Lage ist sogar ein Kurzgutachten einem Kostenvoranschlag vorzuziehen.

Besuchen Sie zu diesem Thema auch folgende Seite :

KURZGUTACHTEN – KOSTENVORANSCHLAG

  • Sie werden an Ort und Stelle im Falle der Hinzuziehung von Polizeibeamten über den Hergang des Unfallereignisses befragt und darüber hinaus belehrt dazu keine Angaben machen zu müssen! Im Schockzustand oder unter Druck kann selbst eine kleine Äußerung zu Ihrem Nachteil ausgelegt werden. Lassen Sie die Beamten ihre Arbeit machen und die offensichtlichen Beweise zusammentragen. Sie müssen keine konkreten Angaben zum Hergang machen und können sich auf die gesetzlich notwendigen Angaben zum Halter und Ihrer Person beschränken.REDEN IST SILBER, SCHWEIGEN NOCH SILBERNERERER…
  • Verzichten Sie als Unfallgeschädigter NIE auf den kostenlosen Service eines zertifizierten Experten:Unser Versprechen: ES WIRD SICH FÜR SIE AUSZAHLEN!