Oldtimergutachten

Schätze schützen!


Wertgutachten Oldtimer Aachen



Was ist ein Oldtimer?

Ist ein Fahrzeug seit seiner ersten Zulassung 30 Jahre alt, so besteht die Möglichkeit, diesen im Rahmen einer Oldtimerabnahme nach §23 bei einer amtlich anerkannten Prüfstelle als Oldtimer umzuschlüsseln, um so in den Genuß eines H-Kennzeichens oder einer roten 07er Nummer zu kommen. Vorteile dieser Zulassungsform sind eine pauschale Steuer und die Freiheit mit solchen Fahrzeugen in sämtliche Umweltzonen legal einfahren zu dürfen. Weiterer Vorteil der 07er Nummer ist die Wechselmöglichkeit des Kennzeichens. Sammler können das Kennzeichen für bis zu 10 Fahrzeuge nutzen.

Für die Würdigung als Oldtimer muss das Fahrzeug:

1. in allen wesentlichen Baugruppen dem Original entsprechen
2. sich in einem guten Pflegezustand befinden (mindestens Note „3“ nach dem Classic Data Notensystem)
3. technisch einwandfrei sein (dazu reicht der Nachweis einer gültigen TÜV- Abnahme)
4. eine Abnahme als Oldtimer gemäß §23 StVZO erhalten haben



Wieviel ist ein Oldtimer heute wert?

Beim Erwerb, Verkauf oder bei der Wertangabe gegenüber der Versicherung reicht heutzutage die Formel „so in etwa müsste hinhauen“ längst nicht mehr aus. Der Markt ist ständig in Bewegung und so manches Fahrzeug, was vor 3 Jahren völlig uninteressant am Markt war, erlebt plötzlich Zuwächse, von denen jeder Aktienhändler nur träumen kann. Deswegen ist es für den Besitzer einer Oldtimers umso wichtiger den exakten Wiederherstellungswert mindestens alle 24, besser noch alle 12 Monate durch ein geeignetes Gutachten eines zertifizierten Sachverständigen erstellen zu lassen.

Welche Gutachtenformen gibt es?

Im Bereich der Oldtimerbegutachtungen haben sich 3 Varianten der Zustandsbewertung bewährt.

Kurzgutachten

Das Kurzgutachten ist eine Form der Wertermittlung und dient ausschließlich als Grundlage für die Versicherungseinstufung. Es handelt sich hierbei nicht um ein Wertgutachten, das als Entscheidungshilfe zum Kauf oder Verkauf eines Fahrzeugs genutzt werden kann. Das liegt u.a. daran, dass das Fahrzeug nur grob in Augenschein genommen wird, um optisch auf Originalität zu prüfen, die eingeprägte Fahrgestellnummer mit den Fahrzeugpapieren abzugleichen, um anschließend eine Zustandsnote zu vergeben, anhand derer der Marktwert ermittelt wird.

Hierbei wird das Fahrzeug weder von unten betrachtet, noch eine technische Prüfung oder gar Probefahrt durchgeführt. Wenn also der Kunde darüber Aussagen getroffen haben möchte, in welchem technischen Zustand sich sein Fahrzeug befindet oder möchte er, dass Rechnungen über durchgeführte Arbeiten berücksichtigt werden oder gibt es besondere, wertbeeinflussende Faktoren, dann ist das Kurzgutachten nicht geeignet. Da der Fahrzeugeigner dies nicht wissen muss oder kann, muss ihn der Sachverständige vor Auftragsannahme darüber informieren.

Weiterhin wird der Auftraggeber darauf hingewiesen, dass das Kurzgutachten keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Es erfolgt keine Prüfung des technischen Zu-standes, keine Motorenprüfung und auch keine Untersuchung der Fahrzeughistorie! Es können Mängel vorhanden sein, die bei einer gründlicheren Untersuchung möglicherweise erkennbar gewesen wären.

Erweitertes Kurzgutachten

Zunächst erfolgt hierbei jeder Arbeitsschritt des Kurzgutachtens, aber es werden zusätzlich noch andere wertbeeinflussende Faktoren untersucht und berücksichtigt.

So werden z. B. spezielle Anbauteile, Umbauten und Restaurierungsschritte, sowie erwähnenswerte Instandsetzungen (z.B. Motorwechsel), die entsprechend durch Nachweise belegbar sind, in Kopie dem Gutachten beigefügt und bei der Wertermittlung berücksichtigt. Wenn vom Kunden gewünscht, kann gegen Aufpreis auch eine detaillierte Lackschichtdickenmessung erfolgen. Ebenso eine Besichtigung auf einer Hebebühne. Eine Recherche der Historie, auch eine Probefahrt oder technische Untersuchung erfolgen hier nicht.

Der Zeitaufwand entspricht ohne die Auswertung ca. 1,5 Stunden.

Die ausführliche Bewertung

Bestmögliche Sicherheit über den Wert seines Fahrzeuges erlangt der Fahrzeughalter oder der Kaufinteressent nur über ein ausführliches Gutachten.

Hierbei wird eine umfangreiche Untersuchung des Fahrzeugs durch den KFZ-Sachverständigen vorgenommen und die Originalität anhand von Nachweisen ge-prüft. Es findet eine technische Untersuchung statt, eine Probefahrt und eine Besichtigung des Unterbodens. Lack, Innenraum, Lenkung und Achsen werden bewertet und eine Lackschichtdickenmessung, herkömmlich oder auch im Thermografieverfahren, durchgeführt.

In der Ausarbeitung des Gutachtens macht der Sachverständige qualifizierte Aussagen zu den einzelnen Baugruppen, zur Fahrzeughistorie, Modellhistorie und zu allen wertbeeinflussenden Faktoren wie Restaurierung, besondere Umstände (z. B. Prototyp, Serienende, Sonderanfertigung, prominenter Vorbesitz, Rennhistorie usw.) und belegt alle diese Aussagen mit Nachweisen, Rechnungskopien und Fotos.

Weiterhin ist es ratsam, dass der Sachverständige auch Aussagen dazu macht, inwieweit er für diese Bewertung qualifiziert ist, denn das macht das Gutachten umso glaubwürdiger! Eine umfangreiche Bewertung ist, je nach Aufwand der Recherchen, mit 2 bis 3 Stunden, ohne die Ausarbeitung anzusetzen.

Zusammengefasst gehört demnach in eine ausführliche Bewertung:

• Art und Zweck des Gutachtens
• Anmerkung zur eigenen Qualifikation
• Aussagen zur Modellhistorie
• Aussagen zur Fahrzeughistorie
• Classic Data/classic analytics Definition der Zustandsnoten
• Classic Data Wiederbeschaffungswert-Korridor anhand der Gesamtnote und abschließende Wertbestimmung
• Vergabe der Zustandsnoten der einzelnen Baugruppen
• umfangreiche Bildanlage mit allen Ansichten, vom Motorraum, vom Innenraum, vom Unterboden, vom Tacho, Fahrgestellnummer, Typenschild und besonderen Merkmalen, wie z. B. Zusatz- und Sonderausstattung
• sämtliche Nachweise, z. B. Rechnungen, FIVA-Fahrzeugpass oder Datenkarte.

Was kostet ein Oldtimergutachten?

Die Kosten für eine Kurzbewertung betragen 180 EURO inkl. 19% MwSt.

Die erweiterte Kurzbewertung berechnen wir mit 249 EURO inkl. 19% MwSt.

Die Kosten für eine ausführliche Bewertung hängen natürlich maßgeblich vom Umfang und vom Aufwand des zu bewertenden Fahrzeugs ab und beginnen bei 600 EURO inkl. 19% MwSt.

Ein aufwendig renoviertes Fahrzeug mit besonderer Historie und einem Wert jenseits der Millionenmarke kann im Rahmen der ausführlichen Bewertung auch mit Honorarkosten in Höhe von 5000 EURO und mehr einhergehen.

Wiederherstellungsgutachten

Das Wiederherstellungsgutachten kann restaurierungsbegleitend erstellt werden oder nachträglich, wenn es zu den durchgeführten Arbeiten eine umfangreiche Dokumentation gibt, mit Bildern und Rechnungen und sofern sich dadurch auch das zu bewertende Fahrzeug eindeutig identifizieren lässt.

Hierbei ergibt sich der Wert durch die Summe aus Anschaffungskosten, zuzüglich aller Umbaukosten oder auch Restaurierungsleistungen.

Durch so ein Gutachten kann die Qualität der Arbeit und sämtliche Aufwendungen zur Wertermittlung berücksichtigt werden. In der Regel ist der Wiederbeschaffungswert die Bewertung, bei der der höchste Wert für ein restauriertes Fahrzeug ermittelt wird. Dieses Gutachten stellt die exakte Aussage zum Fahrzeug dar und ist somit auch die bestmögliche Entscheidungshilfe für einen Kauf oder Verkauf.

Einige Versicherungen sind nach Absprache bereit, statt des deutlich niedrigeren Marktwertes auch den Wiederherstellungswert zu versichern und so das Eigentum des Besitzers bestmöglich zu schützen. Sinn macht dieses aufwendige und teure Gutachten natürlich nur, wenn es auch einen entsprechenden Aufwand und umfangreiche Arbeiten gegeben hat. Bei völlig originalen Fahrzeugen reicht eine Ermittlung des Marktwertes oder Wiederbeschaffungswertes z. B. durch ein Kurzgutachten.

Welches Gutachten ist dann das Richtige für mich?

Die Frage lässt sich pauschal nicht beantworten, denn die Antwort hängt maßgeblich vom Zweck der Bewertung und auch vom Zustand des Fahrzeugs ab.

Bei einer Tasse Kaffee oder im Rahmen eines unverbindlichen und kostenlosen Telefonats erörtert der zertifizierte KFZ Sachverständige Markus Vreydal mit Ihnen gerne den Zweck und Nutzen und somit die passende Bewertungsform. Schreiben Sie uns gerne eine Nachricht mit dem folgenden Kontaktformular oder rufen Sie uns gerne an!

Schreiben Sie uns gerne eine Nachricht!


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