Schadengutachten für E-Bikes und Pedelecs / S-Pedelecs

Wichtige Infos zum Thema Unfall mit einem Elektro-Fahrrad


Unfall Gutachten ebike


Begutachtung von E-Bikes vom Profi

Nicht erst seit der so genannten Pandemie seit 2020 erfreuen sich E-Bikes großer Beliebtheit. Die elektrische Unterstützung hat die Lust am Radfahren bei Jung und Alt wieder neu entfacht. Nie war eine Radtour angenehmer und unkomplizierter.

Aber: Auch nie war der Verkehr so dicht und hektisch wie heute und noch nie waren Radfahrer ohne viel Aufwand so schnell unterwegs. Gewöhnliche E-Bikes oder auch Pedelecs genannt werden durch den Elektromotor bis zu einer Geschwindigkeit in Höhe von 25 km/h unterstützt. S-Pedelecs, welche als Erkennungsmerkmal mit einem kleinen Versicherungskennzeichen am Heck gekennzeichnet werden, erreichen sogar 45 km/h und sind für andere Teilnehmer im Straßenverkehr extrem schwer einzuschätzen. Nach dem Motto – Ist nur ein Radfahrer – kommt es regelmßig zu grenzwertigen Begegnungen und leider auch viel zu oft zu Unfällen.

Im Falle eines Falles ist ein Unfall, gerade für einen Radfahrer, der nicht über schützende Kleidung und Knautschzonen verfügt, eine Ausnahme- und Extremsituation. Nicht selten erleidet der Radfahrende hier neben materiellen auch körperliche Schäden, so dass der Geschädigte schnell den Überblick über seine Rechte und mangels Erfahrung auch über seine Möglichkeiten im Schadenfall verliert.


E-BIKE UNFALL

Ihre Rechte – Unser Angebot

Was muss ich bei einem unverschuldeten Unfall (Haftpflichtschaden) beachten?

Was sind meine Rechte im Haftpflichtschadenfall?

Wer ermittelt den entstandenen Schaden am E-Bike / Pedelec / S-Pedelec?

Darf mein E-Bike direkt nach dem Schaden repariert werden?

Der zertifizierte Sachverständige Markus Vreydal ist Ihr Fachmann



Wir begleiten Sie unterstützend durch den Regulierungsprozess, damit Ihnen durch Fehler, falsche Beratung durch Versicherungen oder „Experten“ keine Nachteile entstehen.

Genau wie bei einem unverschuldeten Unfall mit einem Kraftfahrzeug (Haftpflichtschaden), stehen Ihnen im Falle eines Schadens umfangreiche Ansprüche zu. Der Ihnen zugefügte Schaden muss auch bei einer Beschädigung Ihres E-Bikes vollumfänglich erstattet werden, so, als wäre der Schaden nicht entstanden!

SIE bestimmen, wie Ihnen der Schaden zu erstatten ist!

Auch wenn Versicher oder deren Dienstleister gerne den Eindruck erwecken wollen, schnell und unkompliziert aus einer Hand und die Regulierug nur zu Ihrem Besten durchführen zu können…

…wird die Versicherung immer versuchen zum eigenen Vorteil abzuwickeln!

Auch wenn wir als zertifizierte Sachverständige keinerlei Rechtsberatung geben dürfen, empfehlen wir Ihnen an dieser Stelle von Ihrem Recht gebrauch zu machen, die Schadenfeststellung ausschließlich in die Hände eines erfahrenen, unabhängigen und seriösen Fachmanns zu legen.

DESWEGEN

Nehmen Sie gerne telefonisch, per Mail oder per WhatsApp Kontakt zu uns auf und lassen Sie sich umfassend beraten! Nur mit Hilfe eines qualifizierten und rechtssicheren Gutachtens gehen Sie kein Risiko ein und verschenken bares Geld!



Was kostet mich als Kunden ein Gutachten für ein E-Bike im Haftpflichtschadenfall (unverschuldeter Unfall)?

Auch hier ist die Rechtslage gleich wie bei einem gewöhnlichen Unfall mit einem PKW.

In der Regel wird der Unfall durch die Polizei im Rahmen einer Unfallaufnahme und der damit verbundenen Unfallmitteilung dokumentiert. An Pos 1 befindet sich hier der Unfallverursacher und an Pos 2 der oder die Geschädigte. Somit ist in den meisten Fällen von vorneherein klar, wer Schuld am Unfallereignis trägt und wessen Haftpflichtversicherung ersatzpflichtig wird.

Demnach kostet Sie die Beauftragung eines zertifizierten Sachverständigen bei einem unverschuldeten Unfall mit einem anderen Verkehrsteilnehmer nichts!


Was leistet der Sachverständige mit seinem Gutachten?

In erster Linie dokumentiert der Sacherständige die durch den Unfall entstandenen Schäden am E-Bike mit Hilfe von Bildern und anderen Hilfswerkzeugen.

Weiter kalkuliert der E-Bike Sachverständige die Kosten zur Wiederherstellung des Elektro-Fahrrades bis hin zu seinem ursprünglichen Zustand.

Darüber hinaus ermittelt der Fachmann den Minderwert, den das Fahrrad durch Schaden und anstehende Reparatur erfährt, denn auch diese Kosten stehen dem Geschädigten zur Erstattung zu, da das verunfallte E-Bike beim Wiederverkauf einen geringeren Kaufpreis erzielen wird.

Auch steht dem Geschädigten ein Nutzungsausfall oder ein Ersatz-Fahrrad zu, denn gerade, wenn das E-Bike als regelmäßiges Transportmittel für den Arbeitsweg genutzt wird, entstehen dem Geschädigten hier Nachteile, die zu erstatten sind.

Und last but not least bietet nur ein qualifiziertes Sachverständigengutachten die größtmögliche Sicherheit den Schadensumfang detailliert zu dokumentieren und im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung dem Richter, der in der Regel fachlicher Laie ist, eine konforme Unterstützung in Streitfragen zu bieten.


Nach der Begutachtung kann die Reparatur direkt beginnen

Ein weiterer wichtiger Faktor, gerade wenn mit dem E-Bike täglich viel erledigt wird, ist die Tatsache, dass das Fahrrad schon unmittelbar nach erfolgter Begutachtung repariert und instand gesetzt werden darf! Sie müssen weder auf die gegnerische Versicherung, noch auf eine andere Freigabe warten! Eine weiter Begutachtung des E-Bikes durch einen anderen Sachverständigen VOR Reparaturbeginn ist nicht erforderlich und rechtlich nicht angezeigt.


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