Was kostet ein KFZ Sachverständiger?

Ein Überblick



Als Geschädigter haben sie die freie Wahl des Sachverständigen und die Kosten sind durch die regulierende Versicherung zu erstatten

Was kostet ein KFZ Sachverständiger?

Es gibt verschiedene Grundlagen nach denen der zertifizierte Sachverständige sein Honorar abrechnet.

Haftpflichtschaden:

Bei einem Haftpflichtschaden, also in dem Fall, dass der Anspruchsteller keine Schuld trägt, übernimmt die Versicherung die geltend gemachten Ansprüche des Sachverständigen in der Regel nach einer festgelegten Tabelle, welche sich an die Empfehlungen und Ausarbeitungen des BVSK (Berufsverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen) richtet.

Auf der Internetpräsenz des Verbandes kann sich jeder die zu erwartenden Kosten HIER selbst ausrechnen.





Fahrzeugbewertung:

Sie möchten eine fundierte Aussage über den augenblicklichen Wert Ihres Fahrzeugs in schriftlicher Form haben?

Eventuell beabsichtigen Sie den Kauf eines geleasten Fahrzeuges oder Sie benötigen aus steuerlichen Gründen eine solche Bewertung?

Sie erwägen den Kauf eines Fahrzeugs aus einem Unternehmen heraus oder es gibt Unklarheiten im Rahmen einer Erbschaft?

In diesem Fall handelt es sich um eine freie Vereinbarung nach §631 BGB, einem so genannten Werkvertrag.

Eine Fahrzeugbewertung berechnen wir inkl. An- und Abfahrt und Fotokosten mit 180 EURO inkl. 19% MwSt. im Umkreis von ca. 25km.


Kurzbewertung Oldtimer:

Im Rahmen einer Kurzbewertung eines Oldtimers berechnen wir die Kosten inkl. An- und Abfahrt und Fotoaufnahmen mit 179 EURO inkl. 19% MwSt. im Umkreis von ca. 25km.

Erweiterte Kurzbewertung Oldtimer:

Die Kosten für eine erweiterte Kurzbewertung eines Oldtimers betragen inkl. An- und Abfahrt und Fotoaufnahmen 249 EURO inkl. 19% MwSt. im Umkreis von ca. 25km.

Ausführliche Bewertung Oldtimer:

Hier richten sich die Kosten nach verschiedensten Faktoren und beginnen in der Regel bei 595 EURO inkl. 19% MwSt.


Vom Gericht bestellter Gutachter (öbuv)

Sollte es zu einem Gerichtsverfahren in einem Schadenfall kommen und die Sachlage verhandelt werden müssen, beuaftragt das Gericht in der Regel einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, der zum Beispiel von einer Industrie- und Handelskammer bestellt worden ist.

In diesem Fall richtet sich das Sachverständigenhonorar dann nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz, kurz JVEG.