Was tun wenn ich den Unfall selbst verursacht habe?



WISSEN

Kann ich einen KFZ Sachverständigen meiner Wahl auch beauftragen, wenn ich den Unfall selbst verursacht habe?

Im Gegensatz zu einem Haftpflichtschaden, steht es Ihnen als Unfallverursacher in der Regel nicht frei, wer ihr Fahrzeug begutachten soll.

In den AGB´s der Versicherung werden Sie den entsprechenden Passus finden, in welchem die Versicherung auf das entsprechende Weisungsrecht hinweist.

Im Falle eines Kaskoschadens schickt Ihnen die Versicherung in der Regel einen eigenen Sachverständigen oder beauftragt ein Dienstleistungsunternehmen mit der Dokumentation des Schadens und der zur Beseitigung anfallenden Kosten.

EXPERTENRAT

Es steht Ihnen natürlich frei, den Schaden im Rahmen einer unabhängigen Begutachtung ebenfalls dokumentieren zu lassen, um so, im Zweifel gegenüber dem Vortrag der Versicherung argumentieren zu können, wenn Ihnen das vorgelegte Gutachten unzureichend, fragwürdig oder falsch erscheint.

Auch wenn Sie Fragen zu einem Gutachten eines Sachverständigen oder eines sachverständigen Dienstleisters eines Versicherungsunternehmens haben, steht Ihnen das Sachverständigenbüro Markus Vreydal gerne, unverbindlich und kostenlos bei einer Tasse Kaffee für eine Beratung zur Verfügung!