Wer zahlt Gutachter bei Unfall?

Immer der Verursacher des Schadens

Kosten Gutachter nach Unfall Aachen

Wer übernimmt die Kosten des Sachverständigen?

Ist die Schuldfrage eindeutig geklärt, werden sämtliche Nebenkosten, wie Abschleppkosten, das Honorar des gewählten Sachverständigen, die Kosten für eine anwaltliche Vertretung usw. durch die gegenerische Versicherung übernommen.

Im Idealfall wurde die Polizei zum Unfallort gerufen und hat eine Unfallmitteilung angefertigt, aus der die Beteiligten eindeutig hervorgehen.

An Pos.1 findet sich dann, laut Polizei und geltender StVZO, der Verursacher und Schuldige wieder.

An Pos.2 und eventuell weiteren Positionen sind die unfallgeschädigten Personen und Fahrzeughalter aufgeführt

Sofern der Unfallverursacher den Beamten gegenüber bereits an Ort und Stelle sein Verschulden eingestanden hat oder die Sachlage eindeutig ist, bestehen keine Bedenken bezüglich der späteren Einforderung gegenüber der Versicherung.

Sollte sich jedoch schon an Ort und Stelle herausstellen, dass der vermeintliche Unfallverursacher sich ebenso als Geschädigter sieht, empfehlen wir unbedingt die Hinzuziehung eines Fachanwaltes für Verkehrsrecht. Auch sollten Sie dann im eigenen Interesse abwägen, ob Sie, sofern Sie nicht über eine entsprechende Rechtschutzversicherung verfügen, weitere Schritte auf eigene Gefahr und Kosten einleiten wollen.

Aus unserem Pool erfahrener Anwälte empfehlen wir Ihnen gerne mindestens 3 Advokaten, sofern Sie keinen anderen Experten zur Hand haben sollten.


Was kostet ein Sachverständiger?

Die Kosten orientieren sich in der Regel prozentual an der Schadenhöhe und nach den Honorartabellen des BVSK. Ein entsprechende Übersicht finden Sie hier: